Rente und Alter

Ausgleichszulage in Österreich: Mindestsicherung für Pensionen

Liegt die Pension zusammen mit dem übrigen Einkommen unter dem Richtsatz, stockt die Ausgleichszulage bis zu diesem Betrag auf. Sie ist beim Pensionsversicherungsträger zu beantragen und wird nicht automatisch gewährt, wenn Einkommen aus anderen Quellen im Spiel ist.

Ebene
Bund
Stelle
Pensionsversicherungsträger
Höhe
Differenz zwischen Gesamteinkommen und dem geltenden Richtsatz, gestaffelt nach Haushaltssituation.
Antragsfenster
Mit dem Pensionsantrag oder später, Wirkung eingeschränkt rückwirkend

Eckdaten

PrinzipAufstockung auf den Richtsatz
Gestaffeltnach Haushaltssituation
AngerechnetEinkommen und teils Unterhalt
ZusätzlichPensionsbonus bei langen Versicherungszeiten

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Mit dem Pensionsantrag mitbeantragen

    Am einfachsten wird die Ausgleichszulage gemeinsam mit der Pension beantragt. Später ist es möglich, wirkt aber nur eingeschränkt rückwirkend.

  2. Alle Einkommen angeben

    Neben der Pension zählen weitere Einkünfte, teils auch das Einkommen des Partners im gemeinsamen Haushalt. Unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen.

  3. Richtsatz für die Haushaltssituation prüfen

    Für Alleinstehende, Paare und mit Kindern gelten unterschiedliche Richtsätze. Änderungen der Haushaltssituation sind zu melden.

  4. Pensionsbonus prüfen

    Bei besonders langen Versicherungszeiten gilt ein erhöhter Richtsatz. Das ist gesondert zu prüfen und wird nicht immer von selbst angewandt.

  5. Begleitende Befreiungen nutzen

    Mit der Ausgleichszulage sind in der Regel Rezeptgebührenbefreiung und ORF-Beitragsbefreiung verbunden — teils automatisch, teils auf Antrag.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Personen ohne Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • Gesamteinkommen über dem Richtsatz
  • Zeiträume ohne Antrag oder außerhalb der Rückwirkung
  • Nicht offengelegte Einkommen — dort drohen Rückforderungen

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Mit der Ausgleichszulage sind Rezeptgebührenbefreiung und ORF-Beitragsbefreiung samt gekoppelter Abgabenbefreiung verbunden. Pflegegeld wird nicht angerechnet. Wohnbeihilfe des Landes kann zusätzlich zustehen.

Ein erhöhter Richtsatz für lange Versicherungszeiten

Für Personen mit besonders vielen Versicherungsjahren gilt ein höherer Richtsatz, sodass die Aufstockung entsprechend großzügiger ausfällt. Diese Regelung honoriert lange Erwerbsbiografien mit niedrigen Einkommen. Sie wird nicht in jedem Fall von selbst angewandt, insbesondere wenn der Versicherungsverlauf Lücken aufweist, die eigentlich geschlossen werden könnten. Eine vorherige Kontenklärung kann deshalb unmittelbar auf die Höhe der Ausgleichszulage durchschlagen.

Was mit der Zulage zusammenhängt

Der Bezug öffnet mehrere weitere Entlastungen: Befreiung von der Rezeptgebühr, Befreiung vom ORF-Beitrag samt gekoppelter Abgabenbefreiung auf der Energierechnung sowie kommunale Ermäßigungen über Sozial- oder Mobilpässe. Vieles davon läuft nicht automatisch, sondern muss unter Vorlage des Bescheids beantragt werden. Wer den Bescheid erhält, sollte diese Liste gezielt abarbeiten — in Summe entlastet das ein knappes Pensionsbudget spürbar.

Pensionsbudget führen

budgethub.ch bildet Pension, Zulage und Befreiungen als vollständige Monatssicht ab.

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Häufige Fragen

Wird das Einkommen meines Partners angerechnet?

Bei gemeinsamem Haushalt in der Regel ja. Es gilt dann ein eigener Richtsatz für Paare.

Wird Pflegegeld angerechnet?

Nein, das Pflegegeld bleibt außer Betracht.

Was hängt noch daran?

Rezeptgebührenbefreiung, ORF-Beitragsbefreiung und kommunale Ermäßigungen — teils gesondert zu beantragen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.