KESt Österreich 2026: Kapitalertragsteuer einfach erklärt
Die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5% ist die wichtigste Steuer für Anleger in Österreich — und entscheidet über die Netto-Rendite.
Was wird mit KESt besteuert?
KESt 27,5%: Dividenden, Kursgewinne aus Aktien/ETFs, Zinsen aus Anleihen, Ausschüttungen aus Investmentfonds. KESt 25%: Zinsen auf Sparbücher, Girokonten, Festgelder (österreichische Banken). Steuerfreie Ausnahmen: Keine KESt auf Kursgewinne von Einzelaktien die vor 2011 gekauft wurden (Altbestand).
Endbesteuerungswirkung
Bei österreichischen Depots (Flatex AT, Erste Bank): KeSt wird automatisch abgeführt — Endbesteuerung tritt ein. Keine weitere Erklärungspflicht. Bei ausländischen Brokern (IBKR): KeSt muss selbst erklärt und bezahlt werden — E1kv-Formular in der Steuererklärung.
Günstigkeitsvergleich
Wer ein Jahreseinkommen unter ca. €31.000 hat (Grenzsteuersatz 20% statt 27,5%): Günstigkeitsvergleich beantragen. Die KeSt-Belastung wird auf den normalen Einkommensteuersatz reduziert. Antrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (E1kv). Differenz wird rückerstattet.
Verlustverrechnung
Verluste aus Aktien/ETFs können mit Gewinnen des gleichen Jahres verrechnet werden. Verluste aus dem Depot können aber nicht mit Mieteinnahmen oder Löhnen verrechnet werden. Verlustvortrag ins Folgejahr: Nicht möglich für private Anleger in Österreich.
Häufige Fragen
Sind thesaurierende ETFs in Österreich steuerlich günstiger?
Nein — anders als in Deutschland ist es in Österreich egal ob ausschüttend oder thesaurierend. Die ausschüttungsgleichen Erträge (Fondsmeldung OeKB) sind jährlich steuerpflichtig, auch wenn kein Geld ausbezahlt wurde. OeKB-gemeldete Fonds verwenden vereinfacht die Abwicklung.
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
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