Wohnen und Sanieren
Barrierefreier Umbau in Österreich: Förderungen und Zuschüsse
Barrierefreie Umbauten werden über Landeswohnbauförderungen, über das Sozialministeriumservice und teils über Pflegeträger unterstützt. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, ob der Umbau wegen einer Behinderung, wegen Pflegebedürftigkeit oder altersvorsorgend erfolgt.
- Ebene
- Land und Bund
- Stelle
- Landeswohnbauförderung, Sozialministeriumservice, teils Sozialabteilung des Landes
- Höhe
- Je nach Träger und Anlass sehr unterschiedlich, teils Zuschuss, teils Darlehen. Bei der zuständigen Stelle erfragen.
- Antragsfenster
- Vor Umbaubeginn
Eckdaten
| Zuständigkeit | abhängig vom Anlass |
|---|---|
| Kritisch | Antrag vor Umbaubeginn |
| Typische Maßnahmen | Bad, Schwellen, Türbreiten, Lift |
| Mietwohnung | Zustimmung des Vermieters nötig |
Voraussetzungen
- Nachweis der Notwendigkeit, etwa durch Behindertenpass oder Pflegegeldbescheid
- Hauptwohnsitz in der umzubauenden Wohnung
- Ausführung durch befugte Unternehmen
- Bei Miete: Zustimmung des Vermieters
- Antrag vor Beginn der Arbeiten
Schritt für Schritt
Zuständige Stelle bestimmen
Bei Behinderung führt der Weg häufig über das Sozialministeriumservice, bei Pflegebedürftigkeit über die Sozialabteilung des Landes, bei altersgerechtem Umbau über die Wohnbauförderung. Mehrere Wege können nebeneinander offenstehen.
Bedarf fachlich dokumentieren
Ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme einer Pflegefachkraft, die konkret beschreibt, welche Verrichtung ohne den Umbau nicht mehr möglich ist, ist überzeugender als eine allgemeine Begründung.
Vor Beginn beantragen
Bereits begonnene Umbauten werden praktisch nirgends gefördert. Der Antrag gehört vor die Auftragsvergabe.
Bei Miete Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen in Mietwohnungen brauchen die Zustimmung des Vermieters. Bei behinderungsbedingten Anpassungen bestehen mietrechtliche Ansprüche, teils gegen Sicherheitsleistung für den Rückbau.
Mehrere Töpfe kombinieren
Häufig lassen sich Landesmittel, Bundesmittel und Zuschüsse von Sozialversicherungsträgern kombinieren. Frag bei jeder Stelle ausdrücklich nach der Kumulierung.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Umbauten, die vor Antragstellung begonnen wurden
- Rein komfortorientierte Modernisierungen ohne Barrierefreiheitsbezug
- Eigenleistung, wo befugte Unternehmen verlangt werden
- Zweitwohnsitze
- Maßnahmen ohne dokumentierte Notwendigkeit
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Die Kombination mehrerer Träger ist hier eher die Regel als die Ausnahme und der eigentliche Hebel: Landeswohnbauförderung, Sozialministeriumservice und Sozialabteilung fördern teils unterschiedliche Teilmaßnahmen desselben Umbaus. Doppelförderung derselben Rechnungsposition ist ausgeschlossen, eine Aufteilung nach Gewerken aber üblich.
Der Anlass bestimmt die Zuständigkeit
Derselbe Umbau — etwa ein bodengleicher Duschplatz — kann je nach Ausgangslage über verschiedene Stellen gefördert werden. Liegt eine Behinderung mit Behindertenpass vor, kommt das Sozialministeriumservice in Betracht. Besteht Pflegegeldbezug, ist häufig die Sozialabteilung des Landes zuständig. Erfolgt der Umbau vorsorgend im Alter ohne akuten Bedarf, bleibt die Wohnbauförderung. Wer beim ersten Ansprechpartner eine Absage erhält, sollte deshalb nicht aufgeben, sondern die anderen Wege prüfen.
Umbau in der Mietwohnung
Auch Mieterinnen und Mieter können barrierefrei umbauen. Das Mietrecht sieht Ansprüche auf Zustimmung zu behinderungsbedingt notwendigen Veränderungen vor, wobei der Vermieter eine angemessene Sicherheit für die Kosten eines späteren Rückbaus verlangen kann. Diese Sicherheitsleistung wird in der Kostenplanung regelmäßig vergessen und kann den Umbau unerwartet verteuern. Sie gehört in den Antrag und ins Budget — und ist bei manchen Trägern selbst förderbar.
Umbaukosten planen
budgethub.ch führt Umbaukosten, Förderzusagen und die Rückbausicherheit als getrennte Posten.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Wer ist zuständig?
Das hängt vom Anlass ab: Sozialministeriumservice bei Behinderung, Sozialabteilung des Landes bei Pflegebedarf, Wohnbauförderung bei vorsorgendem Umbau.
Kann ich in einer Mietwohnung umbauen?
Ja, mit Zustimmung des Vermieters. Bei behinderungsbedingten Umbauten bestehen mietrechtliche Ansprüche, teils gegen Rückbausicherheit.
Muss ich vorher beantragen?
Ja. Bereits begonnene Umbauten werden praktisch nirgends gefördert.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Sozialministeriumservice — Förderungen bei Behinderung
- Sozial- und Wohnbauabteilungen der Länder — Landesförderungen für barrierefreies Wohnen
- MRG — Mietrechtsgesetz — Bauliche Veränderungen in Mietwohnungen
Passt dazu
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.