Familie und Kinder
Mehrkindzuschlag in Österreich: Zusatz ab dem dritten Kind
Der Mehrkindzuschlag steht Familien ab dem dritten Kind zu, für das Familienbeihilfe bezogen wird, sofern das Haushaltseinkommen unter einer Grenze liegt. Er wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
- Ebene
- Bund
- Stelle
- Finanzamt über FinanzOnline
- Höhe
- Monatsbetrag ab dem dritten Kind. Aktuelle Höhe und Einkommensgrenze auf oesterreich.gv.at prüfen.
- Antragsfenster
- Mit der Veranlagung des Folgejahres, rückwirkend möglich
Eckdaten
| Ab | dem dritten Kind |
|---|---|
| Bedingung | Einkommensgrenze des Haushalts |
| Antrag | über die Veranlagung, nicht automatisch |
| Zeitpunkt | im Folgejahr |
Voraussetzungen
- Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder
- Haushaltseinkommen unter der maßgeblichen Grenze
- Gemeinsamer Haushalt beziehungsweise Anspruchsberechtigung
- Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung
Schritt für Schritt
Kinderzahl und Beihilfenbezug prüfen
Maßgeblich ist, für wie viele Kinder tatsächlich Familienbeihilfe bezogen wird — nicht die Zahl der Kinder im Haushalt insgesamt.
Einkommensgrenze abschätzen
Maßgeblich ist das Familieneinkommen des Vorjahres. Bei Schwankungen kann der Anspruch in einem Jahr bestehen und im nächsten nicht.
Im Folgejahr beantragen
Der Zuschlag wird nachträglich über die Veranlagung des Folgejahres geltend gemacht, nicht laufend ausgezahlt.
Rückwirkend prüfen
Auch hier ist die Veranlagung mehrere Jahre rückwirkend möglich. Familien mit drei oder mehr Kindern sollten alte Jahre gezielt durchgehen.
Mit anderen Positionen bündeln
In derselben Erklärung lassen sich Kindermehrbetrag, Absetzbeträge und Sonderausgaben mitnehmen.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Familien mit weniger als drei beihilfenberechtigten Kindern
- Haushalte über der Einkommensgrenze
- Jahre ohne eingereichte Veranlagung
- Zeiträume außerhalb des rückwirkenden Zeitraums
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Besteht zusätzlich zu Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag. Es findet keine Anrechnung statt — der Zuschlag addiert sich.
Nicht automatisch, sondern auf Antrag
Anders als die Familienbeihilfe, die nach der Geburt oft antragslos startet, wird der Mehrkindzuschlag nur ausgezahlt, wenn er in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt wird. Weil er zudem erst im Folgejahr geltend zu machen ist, geht er in der Praxis häufig unter. Familien mit drei oder mehr Kindern sollten ihn deshalb als fixen Punkt in die jährliche Steuererklärung aufnehmen — und gegebenenfalls mehrere zurückliegende Jahre nachreichen.
Das Einkommen des Vorjahres entscheidet
Maßgeblich ist das Familieneinkommen des Kalenderjahres, für das der Zuschlag beantragt wird. Bei schwankendem Einkommen — etwa durch Karenz, Teilzeitphasen, Kurzarbeit oder wechselnde Selbstständigkeit — kann der Anspruch in einem Jahr bestehen und im nächsten entfallen. Deshalb lohnt es sich, jedes Jahr neu zu prüfen, auch wenn der Antrag im Vorjahr abgelehnt wurde. Eine einmalige Ablehnung sagt nichts über die Folgejahre aus.
Jahresansprüche sammeln
budgethub.ch führt eine Jahresliste der zu beantragenden Leistungen — nichts geht in der Veranlagung unter.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Ab wie vielen Kindern gibt es den Zuschlag?
Ab dem dritten Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Wird er automatisch ausgezahlt?
Nein. Er muss über die Arbeitnehmerveranlagung des Folgejahres beantragt werden.
Was, wenn ich knapp über der Grenze liege?
Dann besteht für dieses Jahr kein Anspruch. Prüfe im Folgejahr neu, weil sich das Einkommen ändern kann.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- FLAG — Familienlastenausgleichsgesetz — Mehrkindzuschlag und Einkommensgrenze
- FinanzOnline — Geltendmachung über die Veranlagung
- Arbeiterkammer — Unterstützung bei der Erklärung
Passt dazu
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.