Familie und Kinder

Mehrkindzuschlag in Österreich: Zusatz ab dem dritten Kind

Der Mehrkindzuschlag steht Familien ab dem dritten Kind zu, für das Familienbeihilfe bezogen wird, sofern das Haushaltseinkommen unter einer Grenze liegt. Er wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.

Ebene
Bund
Stelle
Finanzamt über FinanzOnline
Höhe
Monatsbetrag ab dem dritten Kind. Aktuelle Höhe und Einkommensgrenze auf oesterreich.gv.at prüfen.
Antragsfenster
Mit der Veranlagung des Folgejahres, rückwirkend möglich

Eckdaten

Abdem dritten Kind
BedingungEinkommensgrenze des Haushalts
Antragüber die Veranlagung, nicht automatisch
Zeitpunktim Folgejahr

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Kinderzahl und Beihilfenbezug prüfen

    Maßgeblich ist, für wie viele Kinder tatsächlich Familienbeihilfe bezogen wird — nicht die Zahl der Kinder im Haushalt insgesamt.

  2. Einkommensgrenze abschätzen

    Maßgeblich ist das Familieneinkommen des Vorjahres. Bei Schwankungen kann der Anspruch in einem Jahr bestehen und im nächsten nicht.

  3. Im Folgejahr beantragen

    Der Zuschlag wird nachträglich über die Veranlagung des Folgejahres geltend gemacht, nicht laufend ausgezahlt.

  4. Rückwirkend prüfen

    Auch hier ist die Veranlagung mehrere Jahre rückwirkend möglich. Familien mit drei oder mehr Kindern sollten alte Jahre gezielt durchgehen.

  5. Mit anderen Positionen bündeln

    In derselben Erklärung lassen sich Kindermehrbetrag, Absetzbeträge und Sonderausgaben mitnehmen.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Familien mit weniger als drei beihilfenberechtigten Kindern
  • Haushalte über der Einkommensgrenze
  • Jahre ohne eingereichte Veranlagung
  • Zeiträume außerhalb des rückwirkenden Zeitraums

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Besteht zusätzlich zu Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag. Es findet keine Anrechnung statt — der Zuschlag addiert sich.

Nicht automatisch, sondern auf Antrag

Anders als die Familienbeihilfe, die nach der Geburt oft antragslos startet, wird der Mehrkindzuschlag nur ausgezahlt, wenn er in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt wird. Weil er zudem erst im Folgejahr geltend zu machen ist, geht er in der Praxis häufig unter. Familien mit drei oder mehr Kindern sollten ihn deshalb als fixen Punkt in die jährliche Steuererklärung aufnehmen — und gegebenenfalls mehrere zurückliegende Jahre nachreichen.

Das Einkommen des Vorjahres entscheidet

Maßgeblich ist das Familieneinkommen des Kalenderjahres, für das der Zuschlag beantragt wird. Bei schwankendem Einkommen — etwa durch Karenz, Teilzeitphasen, Kurzarbeit oder wechselnde Selbstständigkeit — kann der Anspruch in einem Jahr bestehen und im nächsten entfallen. Deshalb lohnt es sich, jedes Jahr neu zu prüfen, auch wenn der Antrag im Vorjahr abgelehnt wurde. Eine einmalige Ablehnung sagt nichts über die Folgejahre aus.

Jahresansprüche sammeln

budgethub.ch führt eine Jahresliste der zu beantragenden Leistungen — nichts geht in der Veranlagung unter.

Zu budgethub.ch →

Häufige Fragen

Ab wie vielen Kindern gibt es den Zuschlag?

Ab dem dritten Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.

Wird er automatisch ausgezahlt?

Nein. Er muss über die Arbeitnehmerveranlagung des Folgejahres beantragt werden.

Was, wenn ich knapp über der Grenze liege?

Dann besteht für dieses Jahr kein Anspruch. Prüfe im Folgejahr neu, weil sich das Einkommen ändern kann.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK
LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.