Gründung

NeuFöG in Österreich: Gebührenbefreiung bei der Gründung

Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit bei einer Betriebsneugründung von bestimmten Gebühren und Abgaben, teils auch von Lohnnebenkosten in der Anfangsphase. Voraussetzung ist eine Erklärung, die vor der Gründung bei der zuständigen Stelle bestätigt werden muss.

Ebene
Bund
Stelle
Wirtschaftskammer oder Sozialversicherung als Beratungsstelle
Höhe
Entfall bestimmter Gebühren und Abgaben; teils Befreiung von Lohnnebenkosten für die ersten Dienstnehmer.
Antragsfenster
Erklärung vor der Gründung bestätigen lassen

Eckdaten

KritischErklärung vor der Gründung
Beratungspflichtbei der zuständigen Stelle
UmfasstGebühren, Abgaben, teils Lohnnebenkosten
Auch beiBetriebsübertragung in abgewandelter Form

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Vor der Gründung beraten lassen

    Die Erklärung muss von der Wirtschaftskammer oder der Sozialversicherung bestätigt werden. Diese Beratung ist Voraussetzung, nicht Formalität — und sie ist kostenlos.

  2. Erklärung vor den Amtswegen vorlegen

    Die bestätigte Erklärung ist bei den Behörden vorzulegen, bei denen Gebühren anfallen würden — Gewerbeanmeldung, Firmenbuch, Grundbuch.

  3. Abgrenzung zur Umgründung prüfen

    Eine bloße Änderung der Rechtsform oder Fortführung eines bestehenden Betriebs ist keine Neugründung. Die Beratung klärt das verbindlich.

  4. Lohnnebenkostenbefreiung nutzen

    Für die ersten Dienstnehmer können in der Anfangsphase bestimmte Lohnnebenkosten entfallen. Das ist bei der Personalplanung mitzudenken.

  5. Weitere Förderungen prüfen

    AMS-Unternehmensgründungsprogramm, Landesförderungen und Gründungsberatungen der Kammern kommen zusätzlich in Betracht.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Gründungen ohne vorherige Bestätigung der Erklärung
  • Bloße Rechtsformänderungen und Betriebsfortführungen
  • Personen, die bereits in vergleichbarer Weise betrieblich tätig waren
  • Gebühren, die nicht vom Gesetz erfasst sind

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Kombinierbar mit dem AMS-Unternehmensgründungsprogramm, Landesförderungen für Gründungen und Beratungsangeboten der Kammern. Die Befreiungen wirken unabhängig von diesen Programmen.

Die Reihenfolge ist alles

Die Befreiungen wirken nur, wenn die bestätigte Erklärung vorliegt, bevor die Gebühren anfallen. Wer zuerst das Gewerbe anmeldet und danach von der Möglichkeit erfährt, zahlt die Gebühren regulär — eine nachträgliche Rückerstattung ist nur eingeschränkt möglich. Weil die Beratung kostenlos ist und ohnehin viele weitere nützliche Informationen liefert, gehört sie an den Anfang jeder Gründung, noch vor den ersten Amtsweg.

Mehr als nur Gründungsgebühren

Neben den Gebühren bei Gewerbeanmeldung und Eintragungen kann das Gesetz auch bestimmte Lohnnebenkosten für die ersten Dienstnehmer in der Anfangsphase erfassen. Für Gründungen, die früh Personal aufnehmen, ist das der wirtschaftlich bedeutsamere Teil. In der Wahrnehmung dominiert dagegen die Gebührenbefreiung. Ein Gespräch mit der Beratungsstelle über die geplante Personalentwicklung lohnt sich deshalb — auch wenn die erste Einstellung noch nicht ansteht.

Gründung kalkulieren

budgethub.ch trennt private und betriebliche Zahlen von Anfang an — sauber statt später mühsam.

Zu budgethub.ch →

Häufige Fragen

Muss ich vorher zur Beratung?

Ja. Die Erklärung muss vor der Gründung bestätigt werden, sonst wirken die Befreiungen nicht.

Gilt das auch bei Rechtsformänderung?

Nein, eine bloße Änderung der Rechtsform ist keine Neugründung.

Was ist mit Lohnnebenkosten?

Für die ersten Dienstnehmer können in der Anfangsphase bestimmte Lohnnebenkosten entfallen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK
LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.