Gesundheit und Pflege

Parkausweis nach Paragraf 29b in Österreich beantragen

Der Parkausweis setzt die Zusatzeintragung über die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass voraus. Er wird beim Sozialministeriumservice beantragt, ist personenbezogen und gilt auch in weiten Teilen Europas.

Ebene
Bund
Stelle
Sozialministeriumservice
Höhe
Kein Geldbetrag. Berechtigt zum Parken auf gekennzeichneten Plätzen und zu weiteren Erleichterungen.
Antragsfenster
Laufend, nach Zuerkennung der Zusatzeintragung

Eckdaten

VoraussetzungZusatzeintragung im Behindertenpass
Bindungan die Person, nicht an das Fahrzeug
Geltungauch in weiten Teilen Europas
MissbrauchEinziehung und Strafe

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Zusatzeintragung zuerst beantragen

    Ohne die Eintragung im Behindertenpass gibt es keinen Parkausweis. Sie ist gesondert zu beantragen und wird begutachtet.

  2. Funktionelle Einschränkung konkret beschreiben

    Maßgeblich ist, dass Wegstrecken zu und in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht bewältigt werden können — Gehstrecke, Stiegen, Stehen, Ein- und Aussteigen. Konkrete Angaben sind entscheidend.

  3. Ausweis beantragen

    Nach Zuerkennung der Eintragung wird der Parkausweis beim Sozialministeriumservice ausgestellt.

  4. Richtig verwenden

    Der Ausweis gehört gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe und gilt nur, wenn die berechtigte Person tatsächlich befördert wird oder selbst fährt.

  5. Weitere Erleichterungen prüfen

    Neben dem Parken kommen Befreiungen von der motorbezogenen Versicherungssteuer und von der Vignettenpflicht in Betracht — diese laufen über andere Stellen.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Personen ohne die erforderliche Zusatzeintragung
  • Nutzung ohne Anwesenheit der berechtigten Person
  • Weitergabe an Angehörige für eigene Fahrten
  • Fahrzeugbezogene statt personenbezogene Nutzung

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Setzt den Behindertenpass mit Zusatzeintragung voraus. Daneben können Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, Vignettenbefreiung und Ermäßigungen im öffentlichen Verkehr bestehen — jeweils über eigene Stellen zu beantragen.

Personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen

Der Ausweis gehört der Person, nicht dem Auto. Er darf in jedem Fahrzeug verwendet werden, in dem die berechtigte Person mitfährt oder selbst fährt — und ausschließlich dann. Angehörige dürfen ihn nicht für eigene Besorgungen nutzen, auch nicht für Einkäufe zugunsten der berechtigten Person. Missbrauch führt zur Einziehung und zu Strafen. Diese Abgrenzung wird häufig missverstanden und ist der häufigste Grund für Beanstandungen.

Was der Ausweis sonst noch bringt

Neben dem Parken auf gekennzeichneten Plätzen berechtigt der Ausweis je nach Gemeinde zum gebührenfreien Parken in Kurzparkzonen, teils zum Halten in Bereichen mit Halteverbot für kurze Zeit und zur Ausnahme von bestimmten Fahrverboten. Die Regelungen unterscheiden sich zwischen den Gemeinden. Zudem gilt er in weiten Teilen Europas nach einem einheitlichen Muster — ein Blick in die Regelungen des Reiselandes lohnt vor der Fahrt.

Mobilitätskosten senken

budgethub.ch erfasst Parkgebühren, Steuerbefreiungen und Fahrtkosten als eigene Kategorie.

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Häufige Fragen

Brauche ich zuerst den Behindertenpass?

Ja, mit der Zusatzeintragung zur Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel.

Darf meine Familie den Ausweis nutzen?

Nur wenn die berechtigte Person tatsächlich mitfährt. Sonst ist es Missbrauch.

Gilt er im Ausland?

Er entspricht einem europäischen Muster und gilt in weiten Teilen Europas. Details im Reiseland prüfen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.