Gesundheit und Pflege

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Österreich vereinbaren

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ermöglichen eine befristete Freistellung oder Arbeitszeitreduktion zur Pflege naher Angehöriger. Beide sind Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ohne Rechtsanspruch; das Pflegekarenzgeld kommt vom Sozialministeriumservice.

Ebene
Bund, Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
Stelle
Arbeitgeber für die Vereinbarung, Sozialministeriumservice für das Pflegekarenzgeld
Höhe
Pflegekarenzgeld orientiert am Arbeitslosengeld mit Kinderzuschlägen, bei Teilzeit anteilig. Beim Sozialministeriumservice erfragen.
Antragsfenster
Vor Beginn, Antrag zeitnah zur Vereinbarung

Eckdaten

Anspruchkeiner — Vereinbarungssache
Dauerbefristet, Verlängerung bei höherer Stufe
GeldleistungPflegekarenzgeld
VoraussetzungPflegegeld ab einer Mindeststufe

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Pflegegeldstufe prüfen

    Es ist eine Mindeststufe erforderlich, bei Demenz oder minderjährigen Angehörigen teils niedriger. Kläre das vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber.

  2. Mit dem Arbeitgeber vereinbaren

    Es besteht kein Rechtsanspruch. Beginn, Dauer und bei Teilzeit das Stundenausmaß gehören schriftlich fixiert.

  3. Pflegekarenzgeld beantragen

    Der Antrag geht an das Sozialministeriumservice und ist getrennt von der Vereinbarung.

  4. Verlängerung mitdenken

    Erhöht sich die Pflegegeldstufe während der Karenz, ist eine Verlängerung möglich. Das wird selten von sich aus angeboten.

  5. Anschluss planen

    Die Karenz ist kurz. Kläre parallel, wie die Pflege danach organisiert wird — mobile Dienste, 24-Stunden-Betreuung oder Familienhospizkarenz.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Angehörige unterhalb der geforderten Pflegegeldstufe
  • Dienstverhältnisse unterhalb der Mindestdauer
  • Beginn vor Abschluss der Vereinbarung
  • Teilzeit unterhalb der zulässigen Mindestarbeitszeit
  • Personen ohne nahe Angehörigeneigenschaft nach der Definition

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Das Pflegegeld des Angehörigen läuft unabhängig weiter. Nach der Pflegekarenz kommt bei Bedarf Familienhospizkarenz in Betracht, die eigenen Regeln folgt. Während der Karenz besteht Kranken- und Pensionsversicherungsschutz — das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer unbezahlten Freistellung.

Kurz, aber wirksam für die Organisationsphase

Pflegekarenz ist auf einen kurzen Zeitraum begrenzt und ersetzt keine dauerhafte Pflegelösung. Ihr Wert liegt in der Übergangsphase: wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer plötzlichen Verschlechterung die Versorgung neu organisiert werden muss — Pflegegeldantrag, Begutachtung, Auswahl mobiler Dienste, Wohnungsanpassung. Diese Aufgaben sind neben einem Vollzeitjob kaum zu bewältigen. Genau dafür ist das Instrument gedacht.

Der Versicherungsschutz ist der stille Vorteil

Wer stattdessen unbezahlten Urlaub nimmt oder kündigt, verliert unter Umständen Kranken- und Pensionsversicherungszeiten. Während der Pflegekarenz bleibt der Schutz bestehen, und die Zeiten zählen weiter. Für pflegende Angehörige, die häufig ohnehin Erwerbsunterbrechungen haben, ist das langfristig relevanter als die Höhe des Pflegekarenzgeldes selbst. Zusätzlich gibt es für längere Pflegephasen eine begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung.

Pflegephase überbrücken

budgethub.ch zeigt, wie das Budget während einer Freistellung oder Reduktion trägt.

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Pflegekarenz?

Nein, sie ist Vereinbarungssache mit dem Arbeitgeber.

Welche Pflegegeldstufe braucht der Angehörige?

Es gilt eine Mindeststufe, bei Demenz oder minderjährigen Angehörigen teils niedriger.

Bin ich während der Karenz versichert?

Ja, Kranken- und Pensionsversicherungsschutz bleiben bestehen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.