Soziales

Privatkonkurs in Österreich: Schuldenregulierungsverfahren

Das Schuldenregulierungsverfahren führt über einen außergerichtlichen Einigungsversuch zum Gericht. Angestrebt wird zunächst ein Zahlungsplan; scheitert er, folgt das Abschöpfungsverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung. Die Vorbereitung läuft über eine anerkannte Schuldenberatung.

Ebene
Bund, Verfahren beim Bezirksgericht
Stelle
Bezirksgericht, Vorbereitung durch anerkannte Schuldenberatung
Höhe
Keine Geldleistung. Ziel ist die Entschuldung.
Antragsfenster
Nach gescheitertem außergerichtlichem Einigungsversuch

Eckdaten

GerichtBezirksgericht
Vorstufeaußergerichtlicher Einigungsversuch
ZielRestschuldbefreiung
Begleitunganerkannte Schuldenberatung

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Außergerichtlichen Ausgleich versuchen

    Vor dem Gerichtsverfahren muss ein Einigungsversuch mit allen Gläubigern unternommen werden. Die Schuldenberatung führt ihn und dokumentiert das Scheitern.

  2. Gläubigerverzeichnis vollständig erstellen

    Nicht angegebene Forderungen können von der Entschuldung ausgenommen bleiben und tauchen später wieder auf. Eine Selbstauskunft bei Auskunfteien hilft, Vergessenes zu finden.

  3. Zahlungsplan anstreben

    Das Gericht versucht zunächst einen Zahlungsplan über mehrere Jahre, orientiert an deiner Einkommenslage. Er ist der günstigere Weg.

  4. Abschöpfungsverfahren als Alternative

    Scheitert der Zahlungsplan, folgt das Abschöpfungsverfahren: Der pfändbare Teil des Einkommens wird über mehrere Jahre abgetreten, danach folgt die Restschuldbefreiung.

  5. Obliegenheiten einhalten

    Erwerbsbemühungen, Meldung von Wohnsitz- und Arbeitswechsel, Herausgabe von Erbschaftsanteilen. Verstöße können die Entschuldung kosten.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Verfahren ohne dokumentierten außergerichtlichen Einigungsversuch
  • Nicht angegebene Forderungen, für die Entschuldung
  • Fälle mit unredlichem Verhalten
  • Unternehmensinsolvenzen — dort gilt ein anderes Verfahren

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Während des Verfahrens bleiben Sozialleistungen, Familienbeihilfe und der pfändungsfreie Betrag geschützt. Delogierungsprävention und Energieschuldenhilfen laufen parallel. Die Schuldenberatung koordiniert diese Wege.

Vollständigkeit entscheidet über den Erfolg

Der folgenreichste Fehler ist ein unvollständiges Gläubigerverzeichnis. Forderungen, die dem Gericht nicht bekannt gemacht wurden, können von der Restschuldbefreiung ausgenommen bleiben und Jahre später wieder auftauchen — nach einem Verfahren, das gerade dazu dienen sollte, sie zu erledigen. Neben den bekannten Schreiben lohnt eine Selbstauskunft bei den Auskunfteien sowie ein Blick auf alte Bürgschaften, Mitverpflichtungen und Handyverträge.

Das Leben während des Verfahrens

Ein verbreitetes Missverständnis ist, im Verfahren bleibe nichts zum Leben. Tatsächlich ist ein Existenzminimum geschützt, das sich nach Einkommen und Sorgepflichten bemisst; Familienbeihilfe und bestimmte Sozialleistungen sind zusätzlich geschützt. Ein Girokonto bleibt nutzbar, wenn es als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Beratung erklärt diese Schutzmechanismen — sie machen den Unterschied zwischen einem geordneten Verfahren und permanentem Krisenmodus.

Verfahren begleiten

budgethub.ch führt das Budget während des Verfahrens und macht den geschützten Betrag planbar.

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Anwalt?

Nicht zwingend. Anerkannte Schuldenberatungsstellen dürfen im Verfahren vertreten und tun das kostenlos.

Was passiert mit vergessenen Gläubigern?

Nicht angegebene Forderungen können von der Restschuldbefreiung ausgenommen bleiben.

Bleibt mir etwas zum Leben?

Ja, ein Existenzminimum nach Einkommen und Sorgepflichten ist geschützt.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.