Abfertigung Alt Österreich 2026 — einfach erklärt
Kurzdefinition
Einmalzahlung bei Dienstende für Arbeitsverhältnisse, die vor 2003 begonnen haben (Abfertigung Alt).
Definition und Erklärung
Die Abfertigung Alt gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben und nicht ins neue System übertragen wurden. Der Anspruch steigt mit den Dienstjahren – von zwei Monatsentgelten (ab 3 Jahren) bis zu zwölf Monatsentgelten (ab 25 Jahren). Sie wird bei Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmlicher Auflösung oder Pensionsantritt fällig, nicht bei Selbstkündigung.
Vorsicht bei der Beendigungsart
Wer noch im alten System ist, sollte vor einem Jobwechsel genau prüfen, wie das Dienstverhältnis endet: Eine Selbstkündigung kann den gesamten Abfertigungsanspruch kosten. Oft lohnt sich stattdessen eine einvernehmliche Auflösung, bei der der Anspruch erhalten bleibt. Da die Abfertigung Alt mit den Dienstjahren stark steigt, kann es sich finanziell lohnen, knapp vor einer höheren Stufe nicht selbst zu kündigen. Eine Beratung (Arbeiterkammer) vor dem Wechsel ist sinnvoll.
Beispiel
Ein Mitarbeiter mit Eintritt 1998 und 25 Dienstjahren erhält bei Pensionsantritt eine Abfertigung Alt von zwölf Monatsentgelten – ein erheblicher Einmalbetrag, steuerlich begünstigt mit 6 % besteuert.
Spartipps
- Vor Jobwechsel die Beendigungsart prüfen – Selbstkündigung kostet die Abfertigung.
- Einvernehmliche Auflösung statt Selbstkündigung anstreben, um den Anspruch zu sichern.
- Dienstjahr-Stufen beachten – knapp vor einer höheren Stufe lohnt Geduld.
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Stand: Januar 2026
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wer hat noch Anspruch auf Abfertigung Alt?
Arbeitnehmer mit durchgehendem Dienstverhältnis seit vor 2003, die nicht ins System Abfertigung Neu gewechselt sind. Der Anspruch hängt von den Dienstjahren beim selben Arbeitgeber ab.
Bei welcher Beendigung verliere ich die Abfertigung Alt?
Bei Selbstkündigung, unberechtigtem vorzeitigem Austritt und verschuldeter Entlassung. Erhalten bleibt sie bei Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Auflösung und Pensionsantritt.
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.