All-In-Vertrag Österreich 2026 — einfach erklärt
Kurzdefinition
Arbeitsvertrag mit pauschaler Abgeltung von Mehrarbeit und Überstunden im Gehalt.
Definition und Erklärung
Beim All-In-Vertrag sind Überstunden und Mehrarbeit pauschal mit dem Gehalt abgegolten. Das Gehalt muss aber mindestens den KV-Lohn plus die tatsächlich geleisteten Überstunden decken – andernfalls besteht Anspruch auf Nachzahlung (Deckungsprüfung). All-In ist in höheren Positionen verbreitet, birgt aber das Risiko, dass viele Überstunden faktisch unbezahlt bleiben.
Deckungsprüfung nicht vergessen
Der grösste Fallstrick beim All-In-Vertrag ist die Annahme, alle Überstunden seien automatisch abgegolten. Tatsächlich schreibt das Gesetz eine jährliche Deckungsprüfung vor: Liegt das All-In-Gehalt unter KV-Lohn plus tatsächlich geleisteten Überstunden, muss der Arbeitgeber nachzahlen. Führe deshalb eine Arbeitszeitaufzeichnung. Bei Verhandlungen lohnt es sich, die erwartete Mehrarbeit realistisch einzupreisen, statt sich auf eine zu knappe Pauschale einzulassen.
Beispiel
Ein Angestellter mit All-In-Gehalt von €4.500 leistet regelmässig 15 Überstunden/Monat. Übersteigt der Wert dieser Überstunden plus KV-Grundlohn die €4.500, hat er Anspruch auf Nachzahlung der Differenz.
Spartipps
- Arbeitszeit konsequent dokumentieren – Basis für die Deckungsprüfung.
- Jährliche Deckungsprüfung einfordern und auf Nachzahlung prüfen.
- Bei Verhandlungen erwartete Überstunden realistisch einpreisen.
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Stand: Januar 2026
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Sind beim All-In-Vertrag alle Überstunden gratis?
Nein. Die Pauschale muss den KV-Lohn plus die geleisteten Überstunden decken. Wird diese Deckung überschritten, besteht Anspruch auf Nachzahlung – einmal jährlich ist eine Deckungsprüfung vorzunehmen.
Wie schütze ich mich beim All-In-Vertrag?
Arbeitszeiten dokumentieren (auch bei Vertrauensarbeitszeit). Nur so lässt sich nachweisen, ob die Pauschale die tatsächliche Mehrarbeit deckt und eine Nachzahlung fällig wäre.
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.