Erben und Schenken Österreich 2026 — einfach erklärt
Kurzdefinition
In Österreich keine Erbschafts-/Schenkungssteuer – aber Grunderwerbsteuer bei Immobilien und Meldepflichten.
Definition und Erklärung
Österreich erhebt keine allgemeine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bei der Übertragung von Immobilien fällt jedoch Grunderwerbsteuer an (im Familienkreis nach begünstigtem Stufentarif auf den Grundstückswert) plus Grundbuch-Eintragungsgebühr. Schenkungen über bestimmte Betragsgrenzen sind dem Finanzamt zu melden (Schenkungsmeldung). Geld- und Wertpapiervermögen wird beim Erben grundsätzlich nicht besteuert.
Steuerfrei erben, aber Pflichten beachten
Dass es keine Erbschaftssteuer gibt, vereinfacht vieles – doch bei Immobilien fallen Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr an, die einzuplanen sind. Schenkungen über den Grenzwerten müssen gemeldet werden, sonst drohen Strafen. Für eine geordnete Vermögensnachfolge lohnen sich ein Testament und – für den Fall der Urteilsunfähigkeit – eine Vorsorgevollmacht. Bei grösserem Vermögen oder Betriebsübergaben ist fachliche Beratung sinnvoll.
Beispiel
Wird eine Wohnung innerhalb der Familie verschenkt, fällt keine Schenkungssteuer an, aber Grunderwerbsteuer nach dem begünstigten Stufentarif plus 1,1 % Eintragungsgebühr – und es kann eine Schenkungsmeldung nötig sein.
Spartipps
- Bei Immobilienübertragung Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr einplanen.
- Schenkungen über den Grenzwerten fristgerecht dem Finanzamt melden.
- Mit Testament und Vorsorgevollmacht die Vermögensnachfolge ordnen.
Solche Posten behältst du am einfachsten an einem Ort im Blick — etwa mit BudgetHub, dem Budget-Tool.
Stand: Januar 2026
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?
Nein, eine allgemeine Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es derzeit nicht. Bei Immobilien fällt aber Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr an, und Schenkungen über Grenzwerte sind meldepflichtig.
Muss ich eine Schenkung melden?
Schenkungen von Geld, Wertpapieren, Betrieben u. a. über bestimmte Betragsgrenzen sind innerhalb einer Frist dem Finanzamt zu melden (Schenkungsmeldung). Die Meldung ist nicht dasselbe wie eine Steuer.
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.