Sozialversicherung

GSVG Österreich: Sozialversicherung für Selbständige

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK

Kurzdefinition

Gewerbliche Sozialversicherung — für Selbständige, Gewerbetreibende und EPU

Definition und Erklärung

Das GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) regelt die SV-Pflicht für Gewerbetreibende, EPU und GmbH-GF in Österreich. Beitragssätze 2026: KV 7,65%, PV 18,50%, UV Pauschale €10,97/Mt. Beitragsgrundlage: Gewinn laut Steuerbescheid. Mindest-BGL: €6.221/Jahr.

Beispiel

Jahresgewinn €30.000: BGL €30.000. KV-Beitrag: €2.295. PV-Beitrag: €5.550. UV: €132. Total ca. €7.977/Jahr SV.

Verwandte Begriffe

SVSASVGEPUSelbständigeWKO

Häufige Fragen

Wann muss ich mich bei der SVS anmelden?

Mit Beginn der selbständigen Tätigkeit — also mit Gewerbeschein. Innerhalb 1 Monat bei der SVS melden. Nicht auf den ersten Gewinn warten.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.