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Umsatzsteuer-Voranmeldung Österreich 2026 — einfach erklärt

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK

Kurzdefinition

Regelmässige Meldung und Abfuhr der Umsatzsteuer ans Finanzamt für USt-pflichtige Unternehmen.

Definition und Erklärung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen melden über die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) regelmässig (monatlich oder vierteljährlich) die eingenommene Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer ans Finanzamt und führen den Saldo ab. Kleinunternehmer unter der Umsatzgrenze sind von der USt befreit (Kleinunternehmerregelung), dürfen dann aber auch keine Vorsteuer abziehen. Die UVA läuft über FinanzOnline.

USt ist Durchlaufposten, kein Einkommen

Der häufigste Fehler: die eingenommene Umsatzsteuer als eigenes Geld zu betrachten. Sie gehört dem Finanzamt und muss zurückgestellt werden, sonst entsteht bei der UVA ein Liquiditätsengpass. Wer regelmässig Vorsteuer aus Einkäufen hat, kann von der USt-Pflicht profitieren (Vorsteuerabzug). Kleinunternehmer sollten abwägen: Befreiung spart Bürokratie, verhindert aber den Vorsteuerabzug. Die UVA-Fristen unbedingt einhalten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Beispiel

Ein Unternehmen nimmt im Quartal €4.000 USt ein und hat €1.000 Vorsteuer aus Einkäufen: Es führt die Differenz von €3.000 über die UVA ans Finanzamt ab.

Spartipps

  • Eingenommene USt konsequent zurückstellen – sie gehört dem Finanzamt.
  • Bei hohen Vorsteuern Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung prüfen.
  • UVA-Fristen einhalten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Solche Posten behältst du am einfachsten an einem Ort im Blick — etwa mit BudgetHub, dem Budget-Tool.

Stand: Januar 2026

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine UVA machen?

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt und unter der Umsatzgrenze bleibt, ist USt-befreit und macht keine UVA – darf dann aber auch keine Vorsteuer abziehen. Über der Grenze wird die UVA Pflicht.

Wie oft muss ich die UVA abgeben?

Je nach Umsatzhöhe monatlich oder vierteljährlich, über FinanzOnline. Die eingenommene USt gehört dem Finanzamt – sie sollte konsequent zurückgestellt werden.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.