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Verlustausgleich Österreich 2026 — einfach erklärt

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK

Kurzdefinition

Verrechnung von Kursverlusten mit Kursgewinnen und Erträgen zur Senkung der KESt.

Definition und Erklärung

Beim Verlustausgleich werden realisierte Kursverluste mit realisierten Kursgewinnen und bestimmten Kapitalerträgen (z. B. Dividenden) verrechnet, sodass nur der Nettogewinn der KESt unterliegt. Bei einem inländischen Depot führt die Bank den Verlustausgleich innerhalb desselben Depots automatisch durch. Verluste sind nicht mit Sparbuchzinsen verrechenbar und können in Österreich nicht ins Folgejahr vorgetragen werden.

Verluste gezielt im selben Jahr nutzen

Da kein Verlustvortrag möglich ist, lohnt es sich, Gewinne und Verluste im selben Kalenderjahr zu koordinieren. Wer in einem Jahr hohe Gewinne realisiert, kann durch das Realisieren von Verlustpositionen die KESt-Last senken (Steueroptimierung am Jahresende). Bei mehreren Depots oder ausländischem Broker ist der Verlustausgleich über die Steuererklärung (Veranlagung) geltend zu machen – dafür alle Belege sammeln.

Beispiel

Gewinn aus ETF-Verkauf €5.000, Verlust aus Aktienverkauf €2.000 im selben Jahr: Es wird nur der Nettogewinn von €3.000 mit KESt belegt – die Bank verrechnet das beim inländischen Depot automatisch.

Spartipps

  • Gewinne und Verluste im selben Kalenderjahr koordinieren (kein Vortrag möglich).
  • Bei mehreren Depots Verlustausgleich über die Veranlagung geltend machen.
  • Am Jahresende prüfen, ob das Realisieren von Verlusten die KESt senkt.

Solche Posten behältst du am einfachsten an einem Ort im Blick — etwa mit BudgetHub, dem Budget-Tool.

Stand: Januar 2026

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Werden Verluste automatisch verrechnet?

Innerhalb desselben inländischen Depots ja – die Bank führt den Verlustausgleich automatisch durch. Bei mehreren Depots oder ausländischen Brokern musst du den Ausgleich über die Steuererklärung selbst geltend machen.

Kann ich Verluste ins nächste Jahr mitnehmen?

Nein. In Österreich ist ein Verlustvortrag in Folgejahre bei Kapitalvermögen nicht möglich. Verluste lassen sich nur innerhalb desselben Kalenderjahres mit Gewinnen verrechnen.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.