Ausschüttungsgleiche Erträge Österreich 2026 — einfach erklärt
Kurzdefinition
Ausschüttungsgleiche Erträge: thesaurierte Fondserträge, die in Österreich jährlich besteuert werden.
Definition und Erklärung
Ausschüttungsgleiche Erträge (AGE) sind die nicht ausgeschütteten, im Fonds reinvestierten Erträge thesaurierender Fonds. In Österreich gelten sie als jährlich zugeflossen und sind KESt-pflichtig – auch ohne tatsächlichen Geldfluss. Bei OeKB-gemeldeten Fonds auf einem inländischen Depot führt die Bank die KESt automatisch ab und passt die Anschaffungskosten an, sodass beim späteren Verkauf keine Doppelbesteuerung entsteht.
Inländisches Depot vereinfacht alles
Die Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge ist der Hauptgrund, warum sich für österreichische ETF-Anleger ein inländisches Depot mit OeKB-gemeldeten Fonds lohnt: Die Bank führt die jährliche KESt ab, passt die Anschaffungskosten an und verhindert so Doppelbesteuerung beim Verkauf. Wer über einen ausländischen Broker investiert, muss diese Erträge selbst korrekt in der Steuererklärung erfassen und die Anschaffungskosten nachführen – fehleranfällig und aufwendig.
Beispiel
Ein thesaurierender ETF erzielt intern Dividenden: Diese ausschüttungsgleichen Erträge werden jährlich mit KESt belegt. Beim inländischen Depot zieht die Bank den Betrag ein und erhöht entsprechend die steuerlichen Anschaffungskosten.
Spartipps
- Inländisches Depot mit gemeldeten Fonds wählen – KESt läuft automatisch.
- Bei ausländischem Broker AGE jährlich selbst deklarieren und Anschaffungskosten nachführen.
- Doppelbesteuerung vermeiden, indem versteuerte AGE die Anschaffungskosten erhöhen.
Solche Posten behältst du am einfachsten an einem Ort im Blick — etwa mit BudgetHub, dem Budget-Tool.
Stand: Januar 2026
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Muss ich ausschüttungsgleiche Erträge versteuern, obwohl kein Geld fliesst?
Ja. In Österreich gelten thesaurierte Erträge als zugeflossen und sind jährlich KESt-pflichtig. Beim inländischen Depot wird das automatisch abgewickelt.
Werden diese Erträge beim Verkauf doppelt besteuert?
Nein, sofern korrekt abgewickelt: Die bereits versteuerten AGE erhöhen die Anschaffungskosten, sodass sie beim Verkauf nicht erneut besteuert werden. Bei ausländischen Brokern musst du das selbst sauber führen.
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.