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Mietvertrag prüfen in Österreich: Was ist zulässig?

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK

Viele Mietverträge in Österreich enthalten unzulässige Klauseln oder zu hohe Mieten. Wer prüft, spart — oft rückwirkend tausende Euro.

🎯 Ziel dieses Guides

Du hast deinen Mietvertrag auf Rechtmäßigkeit geprüft, weißt ob Miete über dem Richtwert liegt und hast ggf. Schritte eingeleitet.

1

MRG-Geltungsbereich prüfen

MRG gilt für: Altbauten (Baubewilligung vor 1953), geförderte Neubauten, Gemeindewohnungen. Nicht MRG: Private Neubauten nach 1953, Einfamilienhäuser. Im MRG-Bereich gelten Richtwertmiete und Kündigungsschutz.

💡 Tipp: Baujahr des Hauses im Grundbuch prüfen — oder beim Vermieter erfragen. Bei Unsicherheit: Mietervereinigung kontaktieren.

2

Richtwertmiete prüfen

Aktuelle Richtwerte 2026: Wien €6,67/m². Eigene Miete berechnen: m² × Richtwert × (1 + Zu/Abschläge). Liegt die Miete mehr als 20% über dem Richtwert: Überprüfung möglich.

💡 Tipp: Schlichtungsstelle Wien (ma59.at): Kostenlose Überprüfung. Rückforderung bis 3 Jahre rückwirkend möglich.

3

Ablöse prüfen

Ablöse ist nur für tatsächlich vorhandene, bewertbare Einrichtungen des Vormieters zulässig. Schriftliche Ablösevereinbarung und Ablöseliste verlangen. Überhöhte Ablöse: Rückforderung möglich (3 Jahre).

💡 Tipp: Keine mündliche Ablöse ohne Belege. Ablöse und erste Miete nicht vermischen lassen.

4

Kaution prüfen

Max. 3 Bruttomonatsmieten. Muss auf einem gesperrten Konto oder als Bankgarantie hinterlegt werden. Nicht aufs Privatkonto des Vermieters. Bei Auszug: Verzinste Rückgabe minus tatsächliche Schäden.

💡 Tipp: Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug mit Fotos erstellen — schützt die Kaution.

5

Unzulässige Klauseln checken

Verboten: Vollständiger Verzicht auf Mietminderung, Verantwortung für normale Abnützung, Verbot der Untervermietung ohne Grund. OGH-Judikatur prüfen oder Mietervereinigung befragen.

💡 Tipp: Unzulässige Klauseln: Auch wenn unterschrieben — rechtlich oft nicht durchsetzbar. Nicht automatisch akzeptieren.

Häufige Fragen

Kann ich zu viel bezahlte Miete zurückfordern?

Im MRG-Bereich: Ja, bis 3 Jahre rückwirkend. Weg: Schlichtungsstelle (Wien kostenlos, andere Bundesländer kostenpflichtig) oder Bezirksgericht. Mietervereinigung oder VKI für Erstberatung kontaktieren.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.