Familie und Kinder

Alleinerzieherabsetzbetrag in Österreich beantragen

Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht zu, wenn du mit mindestens einem Kind mit Familienbeihilfenbezug lebst und im Kalenderjahr nicht mehr als eine kurze Zeit in Partnerschaft gelebt hast. Er wirkt auch bei geringer Steuerlast als Gutschrift.

Ebene
Bund
Stelle
Finanzamt über FinanzOnline oder Dienstgeber
Höhe
Nach Kinderzahl gestaffelt. Aktuelle Beträge auf oesterreich.gv.at prüfen.
Antragsfenster
Mit der Veranlagung, mehrere Jahre rückwirkend

Eckdaten

Voraussetzungkeine dauerhafte Partnerschaft im Jahr
Kindmit Familienbeihilfenbezug
Staffelungnach Kinderzahl
Auch bei geringer Steuerals Gutschrift wirksam

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Lebensgemeinschaft realistisch beurteilen

    Nicht nur Ehe zählt, sondern auch eine faktische Lebensgemeinschaft. Ein zusammengezogener Partner im Haushalt kann den Anspruch beenden, auch ohne Trauschein.

  2. Weg wählen

    Monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich über die Veranlagung. Bei sich ändernden Verhältnissen ist die Veranlagung sicherer.

  3. Rückwirkend prüfen

    Mehrere Jahre rückwirkend möglich. Nach einer Trennung lohnt der Blick auf die betroffenen Jahre besonders.

  4. Weitere Ansprüche mitnehmen

    Alleinerziehende haben häufig zusätzlich Anspruch auf Kindermehrbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag der anderen Seite und Kinderbetreuungszuschüsse.

  5. Änderungen melden

    Wird der Betrag laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt und ändern sich die Verhältnisse, ist das zu melden — sonst droht eine Nachzahlung.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Haushalte ohne Kind mit Familienbeihilfenbezug
  • Personen, die im Kalenderjahr länger als zulässig in Partnerschaft gelebt haben
  • Gleichzeitige Geltendmachung des Alleinverdienerabsetzbetrags
  • Jahre ohne eingereichte Veranlagung, sofern nicht über die Lohnverrechnung berücksichtigt

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Besteht neben Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag und Mehrkindzuschlag. Schließt den Alleinverdienerabsetzbetrag aus. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht der zahlenden Person zu und berührt diesen Anspruch nicht.

Was als Lebensgemeinschaft gilt

Der Begriff ist weiter gefasst als viele annehmen: Es kommt nicht auf eine Eheschließung an, sondern auf das tatsächliche Zusammenleben in Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft. Zieht eine neue Partnerin oder ein neuer Partner ein, kann der Anspruch entfallen, auch ohne formale Bindung. Wer den Betrag laufend über die Lohnverrechnung bezieht, sollte eine solche Veränderung melden — andernfalls entsteht bei der Veranlagung eine Nachforderung.

Der Absetzbetrag ist nur der Anfang

Alleinerziehende Haushalte haben typischerweise Anspruch auf mehrere Leistungen gleichzeitig, die alle gesondert zu beantragen sind: Alleinerzieherabsetzbetrag, Kindermehrbetrag bei geringer Steuerlast, gegebenenfalls Unterhaltsvorschuss, kommunale Kinderbetreuungszuschüsse und Wohnbeihilfe. Weil jede dieser Leistungen bei einer anderen Stelle liegt, geht regelmäßig etwas unter. Ein Beratungstermin bei der Arbeiterkammer oder einer Familienberatungsstelle deckt alle Wege in einem Gespräch ab.

Alleinerziehend planen

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Häufige Fragen

Zählt eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein?

Ja. Maßgeblich ist das tatsächliche Zusammenleben, nicht die formale Bindung.

Bekomme ich ihn auch ohne Steuerlast?

Ja, er wirkt bei geringer Steuer als Gutschrift.

Kann ich frühere Jahre nachholen?

Ja, die Veranlagung ist mehrere Jahre rückwirkend möglich.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK
LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.