Familie und Kinder
Alleinverdienerabsetzbetrag in Österreich beantragen
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn du in Partnerschaft lebst, mindestens ein Kind mit Familienbeihilfenbezug vorhanden ist und das Einkommen der Partnerin oder des Partners unter der Zuverdienstgrenze liegt. Er wird über die Veranlagung oder die Lohnverrechnung geltend gemacht.
- Ebene
- Bund
- Stelle
- Finanzamt über FinanzOnline oder Dienstgeber
- Höhe
- Nach Kinderzahl gestaffelt. Aktuelle Beträge und Zuverdienstgrenze auf oesterreich.gv.at prüfen.
- Antragsfenster
- Mit der Veranlagung, mehrere Jahre rückwirkend
Eckdaten
| Voraussetzung | Partnerschaft und mindestens ein Kind |
|---|---|
| Entscheidend | Zuverdienstgrenze der Partnerperson |
| Staffelung | nach Kinderzahl |
| Auch wirksam | bei geringer Steuer als Gutschrift |
Voraussetzungen
- Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft über den geforderten Zeitraum
- Mindestens ein Kind mit Familienbeihilfenbezug
- Einkommen der Partnerperson unter der Zuverdienstgrenze
- Gemeinsamer Hauptwohnsitz
Schritt für Schritt
Zuverdienstgrenze prüfen
Entscheidend ist das Jahreseinkommen der Partnerperson. Eine Überschreitung — auch knapp — lässt den gesamten Absetzbetrag entfallen, nicht nur anteilig.
Dauer der Partnerschaft beachten
Die Partnerschaft muss über einen gesetzlich definierten Zeitraum im Kalenderjahr bestanden haben. Bei unterjähriger Trennung oder Zusammenzug ist das zu prüfen.
Weg wählen
Über die Lohnverrechnung wirkt der Betrag monatlich, über die Veranlagung als Jahresgutschrift. Bei unsicherer Zuverdienstgrenze ist die Veranlagung sicherer.
Rückwirkend nachholen
Mehrere Jahre rückwirkend möglich. Gerade in Karenzjahren, in denen ein Elternteil wenig verdient hat, lohnt der Blick zurück.
Alternative prüfen
Bei getrennter Lebensführung kommt stattdessen der Alleinerzieherabsetzbetrag in Betracht. Beide schließen einander aus.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Partnerschaften ohne Kind mit Familienbeihilfenbezug
- Partnerperson mit Einkommen über der Zuverdienstgrenze
- Partnerschaft unterhalb der geforderten Mindestdauer im Kalenderjahr
- Gleichzeitige Geltendmachung des Alleinerzieherabsetzbetrags
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Besteht neben Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag und Mehrkindzuschlag. Schließt jedoch den Alleinerzieherabsetzbetrag aus — es kann immer nur einer der beiden zustehen.
Die Grenze wirkt als Kippschalter
Anders als bei vielen einkommensabhängigen Leistungen gibt es hier keine gleitende Kürzung: Liegt das Einkommen der Partnerperson auch nur geringfügig über der Zuverdienstgrenze, entfällt der gesamte Absetzbetrag. Das kann dazu führen, dass ein zusätzlich verdienter Betrag netto zu einem Verlust führt. Wer im Dezember eine Prämie oder zusätzliche Stunden erwägt und knapp an der Grenze liegt, sollte deshalb kurz nachrechnen — hier lohnt die Zurückhaltung manchmal mehr als der Zuverdienst.
Karenzjahre gezielt nachholen
In Jahren, in denen ein Elternteil in Karenz war und wenig verdient hat, liegt das Einkommen der Partnerperson häufig unter der Grenze — der Absetzbetrag stünde also zu. Weil in dieser Lebensphase selten an Steuererklärungen gedacht wird, bleibt er oft ungenutzt. Die Veranlagung ist mehrere Jahre rückwirkend möglich, sodass sich diese Jahre gezielt nachholen lassen. Für Familien summiert sich das schnell zu einem beachtlichen Betrag.
Grenzen im Blick
budgethub.ch verfolgt das Jahreseinkommen laufend — Zuverdienstgrenzen fallen rechtzeitig auf.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Was passiert bei knapper Überschreitung der Grenze?
Der Absetzbetrag entfällt zur Gänze, nicht anteilig. Deshalb bei Grenzfällen genau rechnen.
Kann ich beide Absetzbeträge kombinieren?
Nein. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag schließen einander aus.
Lohnt sich der Blick auf Karenzjahre?
Ja, häufig. In diesen Jahren liegt das Partnereinkommen oft unter der Grenze und der Betrag wurde nie beantragt.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- EStG — Einkommensteuergesetz — Alleinverdienerabsetzbetrag und Zuverdienstgrenze
- FinanzOnline — Veranlagung und Formulare
- Arbeiterkammer — Kostenlose Beratung für Mitglieder
Passt dazu
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.