Familie und Kinder
Familienbonus Plus in Österreich: Steuerabsetzbetrag richtig nutzen
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Einkommensteuer direkt mindert. Er wirkt nur, soweit tatsächlich Steuer anfällt — bei sehr geringem Einkommen greift stattdessen der Kindermehrbetrag. Geltend gemacht wird er über die Arbeitnehmerveranlagung oder direkt in der Lohnverrechnung.
- Ebene
- Bund
- Stelle
- Finanzamt über FinanzOnline oder Dienstgeber
- Höhe
- Nach Alter des Kindes gestaffelt, jährlich valorisiert. Aktuelle Beträge auf oesterreich.gv.at prüfen.
- Antragsfenster
- Mit der Veranlagung, mehrere Jahre rückwirkend möglich
Eckdaten
| Wirkung | mindert die Steuer direkt |
|---|---|
| Voraussetzung | Familienbeihilfenbezug |
| Aufteilung | zwischen den Eltern wählbar |
| Bei geringer Steuer | Kindermehrbetrag prüfen |
Voraussetzungen
- Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
- Steuerpflichtiges Einkommen in Österreich
- Kind lebt in Österreich oder in einem gleichgestellten Staat
- Bei Unterhaltszahlungen: tatsächliche Leistung des gesetzlichen Unterhalts
Schritt für Schritt
Aufteilung zwischen den Eltern festlegen
Der Bonus kann geteilt oder von einem Elternteil zur Gänze geltend gemacht werden. Bei ungleichem Einkommen ist es meist günstiger, ihn dort anzusetzen, wo genügend Steuer anfällt.
Weg wählen
Über die Arbeitnehmerveranlagung wirkt er einmal jährlich als Gutschrift, über die Lohnverrechnung monatlich. Letzteres verbessert die Liquidität, erfordert aber ein Formular beim Dienstgeber.
Steuerlast prüfen
Der Bonus kann die Steuer nur bis auf null senken. Fällt kaum Steuer an, verpufft er teilweise — dann ist der Kindermehrbetrag der relevante Weg.
Rückwirkend nachholen
Die Arbeitnehmerveranlagung ist mehrere Jahre rückwirkend möglich. Wer den Bonus in früheren Jahren nicht geltend gemacht hat, kann das nachholen.
Bei Unterhalt richtig zuordnen
Auch der unterhaltszahlende Elternteil kann den Bonus geltend machen, wenn der Unterhalt tatsächlich geleistet wird. Die Abstimmung mit dem anderen Elternteil vermeidet Doppelansätze.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Haushalte ohne Familienbeihilfenbezug
- Der Teil, der über die tatsächliche Steuerlast hinausgeht
- Kinder mit Aufenthalt außerhalb des begünstigten Raums
- Unterhaltszahler, die den Unterhalt nicht tatsächlich leisten
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Besteht neben Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag ohne Anrechnung. Der Kindermehrbetrag greift ergänzend, wenn die Steuerlast zu gering ist, um den Familienbonus auszuschöpfen. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag bestehen zusätzlich.
Aufteilung ist eine Rechenaufgabe
Weil der Familienbonus nur so weit wirkt, wie tatsächlich Steuer anfällt, ist die Aufteilung zwischen den Eltern keine Fairnessfrage, sondern eine Optimierungsfrage. Bei stark unterschiedlichen Einkommen bringt eine hälftige Teilung oft weniger als der volle Ansatz beim besser verdienenden Elternteil, weil beim anderen ein Teil ins Leere läuft. Die Aufteilung kann von Jahr zu Jahr geändert werden — ein kurzer Vergleich vor der Veranlagung lohnt sich daher jedes Jahr neu.
Monatlich oder jährlich
Über ein Formular beim Dienstgeber lässt sich der Bonus bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen. Das erhöht das Monatsnetto, statt eine Gutschrift im Folgejahr zu bringen. Für Haushalte mit knapper Liquidität ist das ein spürbarer Unterschied. Wer allerdings unsicher ist, ob die Voraussetzungen ganzjährig vorliegen, fährt mit der jährlichen Veranlagung sicherer — dort wird auf Basis der tatsächlichen Verhältnisse abgerechnet, ohne Nachzahlungsrisiko.
Steuerentlastung planen
budgethub.ch zeigt, ob eine monatliche Berücksichtigung oder die Jahresgutschrift besser zu deinem Budget passt.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Bekomme ich den Bonus auch ohne Steuerlast?
Nein, er mindert nur vorhandene Steuer. Bei geringer Steuerlast greift stattdessen der Kindermehrbetrag.
Wie teile ich ihn mit dem anderen Elternteil?
Frei wählbar zur Gänze bei einem oder geteilt. Bei ungleichem Einkommen ist der volle Ansatz beim Höherverdienenden oft günstiger.
Kann ich ihn nachholen?
Ja, die Arbeitnehmerveranlagung ist mehrere Jahre rückwirkend möglich.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- EStG — Einkommensteuergesetz — Familienbonus Plus und Aufteilung
- FinanzOnline — Arbeitnehmerveranlagung und Formulare
- Arbeiterkammer — Kostenlose Steuerberatung für Mitglieder
Passt dazu
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.