Rente und Alter

Freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung Österreich

Wer keine Pflichtversicherung hat, kann sich in der Pensionsversicherung freiwillig weiter- oder selbstversichern, um Versicherungszeiten zu erwerben. Die Beiträge lassen sich auf Antrag herabsetzen. Ob es sich rechnet, hängt von Alter, fehlenden Zeiten und Wartezeiterfüllung ab.

Ebene
Bund
Stelle
Pensionsversicherungsanstalt
Höhe
Beitrag nach Bemessungsgrundlage, auf Antrag herabsetzbar. Berechnung beim Träger.
Antragsfenster
Laufend, rückwirkende Einbeziehung begrenzt

Eckdaten

ZweckVersicherungszeiten erwerben
Beitragauf Antrag herabsetzbar
EntscheidendErfüllung der Wartezeit
Für Pflegendebegünstigte Sonderform

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Kontenklärung zuerst

    Ohne Kenntnis des tatsächlichen Verlaufs lässt sich nicht beurteilen, ob und wie viele Zeiten fehlen. Die Klärung geht dem Beitritt voraus.

  2. Wartezeiterfüllung prüfen

    Der wichtigste Punkt ist, ob dir Zeiten zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit fehlen. Fehlen nur wenige Monate, kann eine kurze Weiterversicherung über den Anspruch dem Grunde nach entscheiden.

  3. Herabsetzung beantragen

    Bei geringen Einkünften kann der Beitrag deutlich herabgesetzt werden. Das erfolgt nur auf Antrag.

  4. Wirkung berechnen lassen

    Lass dir gegenüberstellen, was die Beiträge kosten und was sie an zusätzlicher Pension bringen. Bei hohem Alter und wenigen Restjahren ist die Rechnung anders als mit vierzig.

  5. Sonderformen prüfen

    Für pflegende Angehörige, für Zeiten der Kindererziehung und in weiteren Konstellationen gibt es begünstigte Varianten, bei denen der Bund Beiträge übernimmt.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Personen mit bestehender Pflichtversicherung
  • Zeiträume außerhalb der begrenzten Rückwirkung
  • Herabsetzung ohne Nachweis der Verhältnisse
  • Weiterversicherung ohne frühere Versicherungszeiten — dort greift die Selbstversicherung

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Neben freiwilligen Beiträgen können Nachkauf von Schul- und Studienzeiten sowie begünstigte Formen für pflegende Angehörige bestehen. Die Kontenklärung ist Voraussetzung für eine sinnvolle Entscheidung über alle diese Wege.

Die Wartezeit ist der entscheidende Punkt

Für einen Pensionsanspruch braucht es eine Mindestversicherungszeit. Wer knapp darunter liegt, hat unter Umständen gar keinen Anspruch — trotz jahrzehntelanger Beiträge. In dieser Konstellation kann eine kurze freiwillige Versicherung über wenige Monate den Unterschied zwischen keiner und einer lebenslangen Pension ausmachen. Das ist die mit Abstand lohnendste Anwendung dieses Instruments und der Grund, warum die Kontenklärung vorher stehen muss.

Begünstigte Formen kennen

Neben der regulären Weiter- und Selbstversicherung gibt es begünstigte Varianten, bei denen die Beiträge ganz oder teilweise vom Bund getragen werden — etwa für Personen, die einen nahen Angehörigen mit erhöhtem Pflegebedarf betreuen, oder in bestimmten Konstellationen der Kindererziehung. Diese Formen sind wenig bekannt und werden nicht von selbst angeboten. Ein Beratungsgespräch bei der Pensionsversicherung klärt, welche Variante im konkreten Fall greift.

Beiträge gegenrechnen

budgethub.ch stellt heutige Beitragszahlungen und erwartete Pensionswirkung gegenüber.

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Häufige Fragen

Wann lohnt sich das besonders?

Wenn dir Zeiten zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit fehlen. Dann entscheidet es über den Anspruch dem Grunde nach.

Kann der Beitrag gesenkt werden?

Ja, bei geringen Einkünften auf Antrag. Das erfolgt nicht automatisch.

Gibt es beitragsfreie Varianten?

Für pflegende Angehörige und in weiteren Konstellationen übernimmt der Bund Beiträge. Beim Träger erfragen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.