Rente und Alter

Pensionssplitting in Österreich: Kontogutschriften übertragen

Beim freiwilligen Pensionssplitting überträgt der erwerbstätige Elternteil einen Teil seiner Kontogutschriften für Jahre der Kindererziehung an den anderen. Das gleicht Pensionslücken aus, die durch Betreuungszeiten entstehen — der Antrag ist an Fristen gebunden.

Ebene
Bund
Stelle
Pensionsversicherungsanstalt
Höhe
Übertragung eines Anteils der Kontogutschrift je Kalenderjahr der Kindererziehung.
Antragsfenster
Bis zu einer Altersgrenze des Kindes — Frist beachten

Eckdaten

Freiwilligbeide müssen zustimmen
AnlassJahre der Kindererziehung
Fristgebunden an das Alter des Kindes
Wirkungdauerhaft und unwiderruflich

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Frist im Blick behalten

    Der Antrag ist nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze des Kindes möglich. Wird sie überschritten, ist die Übertragung endgültig ausgeschlossen.

  2. Beide Pensionskonten ansehen

    Erst der Vergleich zeigt, wie groß die Lücke tatsächlich ist. Die Kontenklärung sollte vorausgehen.

  3. Gemeinsam entscheiden

    Das Splitting ist freiwillig und braucht die Zustimmung beider. Es verringert die Anwartschaft des übertragenden Elternteils dauerhaft.

  4. Wirkung berechnen lassen

    Die Pensionsversicherung rechnet vor, wie sich die Übertragung auf beide Konten auswirkt. Diese Berechnung ist kostenlos.

  5. Alternativen bedenken

    Auch freiwillige Beiträge, Nachkauf und die bewusste Zuordnung von Kindererziehungszeiten können Lücken schließen — teils ohne dass der andere Elternteil etwas abgibt.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Anträge nach Überschreiten der Altersgrenze des Kindes
  • Einseitige Anträge ohne Zustimmung beider
  • Jahre ohne Kindererziehungszeiten
  • Rückabwicklung nach erfolgter Übertragung

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Ergänzt die Zuordnung von Kindererziehungszeiten und freiwillige Beiträge. Alle drei Wege zielen darauf, betreuungsbedingte Pensionslücken zu verringern, und lassen sich nebeneinander prüfen. Die Kontenklärung ist die gemeinsame Grundlage.

Die Lücke ist real und dauerhaft

Wer für Kinderbetreuung die Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, erwirbt in diesen Jahren deutlich geringere Kontogutschriften. Weil sich Pensionen über Jahrzehnte aufbauen, wirkt das dauerhaft — sichtbar wird es aber erst beim Pensionsantritt, wenn nichts mehr zu ändern ist. Das Splitting ist eines der wenigen Instrumente, das diese Lücke gezielt adressiert. Es ist freiwillig und wird deshalb kaum genutzt.

Eine Entscheidung mit zwei Seiten

Was der eine Elternteil erhält, gibt der andere ab — die Übertragung ist unwiderruflich und wirkt lebenslang. In der Praxis ist das ein Gespräch über die faire Verteilung eines gemeinsam getragenen Risikos: Die Betreuungszeit kommt beiden zugute, die Pensionsfolgen trägt bisher aber einer allein. Eine gemeinsame Berechnung bei der Pensionsversicherung macht die Größenordnungen konkret und versachlicht die Diskussion erheblich.

Vorsorge gemeinsam planen

budgethub.ch bildet die Altersvorsorge beider Partner gemeinsam ab — Lücken werden sichtbar.

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Häufige Fragen

Ist das Splitting verpflichtend?

Nein, es ist freiwillig und erfordert die Zustimmung beider Elternteile.

Bis wann kann ich beantragen?

Nur bis zu einer gesetzlichen Altersgrenze des Kindes. Danach ist es ausgeschlossen.

Kann ich es rückgängig machen?

Nein, die Übertragung ist unwiderruflich.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.