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Was kostet eine Scheidung?

Kurzantwort 2026

Eine einvernehmliche Scheidung kostet in Österreich typischerweise 1.000–3.000 € — die reinen Gerichtsgebühren liegen unter 1.000 €, ein gemeinsamer Anwalt für die Scheidungsfolgenvereinbarung kommt meist dazu. Strittige Verfahren erreichen schnell 5.000–20.000 €.

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK

💰 Einvernehmlich: 1.000–3.000 €

ca. 700–1.000 €
Gerichtsgebühren (einvernehmlich, gesamt)
keine (einvernehmlich)
Anwaltspflicht
800–2.500 €
Anwalt für Vereinbarung (empfohlen)
5.000–20.000 €+
Strittige Scheidung

Kostenaufstellung im Detail

PositionRichtwert (€)
Pauschalgebühr Scheidungsantrag (gemeinsam)ca. 350
Pauschalgebühr Scheidungsvergleichca. 350–650 (wertabhängig)
Anwalt/Mediation für Folgenvereinbarung800–2.500
Strittig: Anwälte beider Seiten (Stundensätze 200–400)5.000–20.000+
Aufteilungsverfahren Vermögen (falls nötig)wertabhängig, teuer

Warum die einvernehmliche Scheidung so viel günstiger ist

In Österreich braucht die einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) keinen Anwalt — nötig sind der gemeinsame Antrag und eine Vereinbarung über Unterhalt, Vermögensaufteilung und (bei Kindern) Obsorge und Kontaktrecht. Die Gerichtsgebühren bleiben unter 1.000 €. Trotzdem ist ein gemeinsam beauftragter Anwalt oder eine Mediation für die Folgenvereinbarung gut investiert: Handwerkliche Fehler bei Unterhalt oder Pension kosten später ein Vielfaches.

Strittig wird es teuer — und zwar planbar teuer

Bei der strittigen Scheidung zahlt jede Seite ihren Anwalt (200–400 €/Stunde), es gilt Anwaltspflicht vor Gericht, und Beweisverfahren zur Verschuldensfrage ziehen sich. Das nachgelagerte Aufteilungsverfahren fürs eheliche Vermögen kommt on top. Faustregel aus der Praxis: Jeder vor Gericht ausgetragene Streitpunkt kostet mehr, als dabei herauszuholen ist — Verfahrenshilfe gibt es bei geringem Einkommen, sie deckt aber keine Kompromisslosigkeit.

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Häufige Fragen

Wie schnell geht eine einvernehmliche Scheidung?

Mit fertiger Vereinbarung oft in einem einzigen Gerichtstermin nach wenigen Wochen Wartezeit. Voraussetzung: mindestens sechs Monate aufgelöste eheliche Gemeinschaft und Einigkeit über alle Folgen.

Wer zahlt die Scheidungskosten?

Einvernehmlich: üblicherweise geteilt. Strittig: Grundsätzlich trägt jede Seite ihre Anwaltskosten; Gerichtskosten je nach Ausgang. Die Kostenersatzregeln machen strittige Verfahren zusätzlich unkalkulierbar.

Was kostet die Trennung ohne Scheidung?

Der getrennte Haushalt selbst: zweite Wohnung, doppelte Fixkosten, Unterhaltsfragen. Realistisch verschlechtert sich das verfügbare Einkommen beider Seiten um 20–40 % — die Scheidungsgebühr ist dagegen ein Rundungsfehler.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.

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