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Was kostet ein Testament?

Kurzantwort 2026

Ein eigenhändiges Testament kostet in Österreich nichts — beim Notar oder Rechtsanwalt errichtet und im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert, liegen die Kosten für ein einfaches Testament typischerweise bei 150–500 €.

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK

💰 Notariell (einfach): ca. 150–500 €

0 €
Eigenhändig (komplett handschriftlich)
150–500 €
Notar/Anwalt (einfaches Testament)
ca. 20–25 €
Registrierung Testamentsregister
ab 500 €
Erbvertrag (Notariatsakt, Ehepartner)

Kostenaufstellung im Detail

PositionRichtwert (€)
Eigenhändiges Testament0
Beratung + Errichtung Notar/Anwalt (einfach)150–500
Komplexe Regelungen (Unternehmen, Immobilien)500–1.500+
Registrierung im ÖZTRca. 20–25
Erbvertrag (nur Ehepartner, Notariatsakt)500–1.500
Spätere Änderung/Widerrufwie Neuerrichtung

Die Formfallen des österreichischen Erbrechts

Das eigenhändige Testament muss komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben sein — ein getipptes (fremdhändiges) Testament braucht dagegen drei gleichzeitig anwesende Zeugen mit Zusätzen zu ihrer Zeugeneigenschaft, und genau hier passieren die meisten Ungültigkeits-Fehler. Seit der Erbrechtsreform gelten zudem strengere Zeugenregeln. Wer selbst schreibt: Datum, klare Erbquoten, Ersatzerben, Unterschrift am Ende — und das Dokument über Notar oder Anwalt im Zentralen Testamentsregister registrieren lassen (ca. 20–25 €), damit es im Verlassenschaftsverfahren sicher gefunden wird.

Warum die Registrierung wichtiger ist als die Form

Im österreichischen Verlassenschaftsverfahren fragt der Gerichtskommissär (Notar) automatisch das Testamentsregister ab — registrierte Testamente werden gefunden, Schubladen-Testamente erstaunlich oft nicht. Die Kombination «eigenhändig verfasst + beim Notar hinterlegt und registriert» ist für einfache Verhältnisse die günstigste sichere Lösung. Bei Immobilien, Patchwork-Familien, Unternehmensanteilen oder Pflichtteils-Themen (Kinder!) zahlt sich die anwaltliche oder notarielle Gestaltung mehrfach aus: Pflichtteilsminderung, Schenkungen zu Lebzeiten und Belastungs- und Veräußerungsverbote sind Präzisionswerkzeuge — keine Vorlagen-Themen.

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Häufige Fragen

Was passiert ohne Testament?

Es gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner erbt neben Kindern ein Drittel, der Rest geht an die Kinder. Lebensgefährten ohne Trauschein erben (fast) nichts — für Patchwork- und unverheiratete Paare ist das Testament deshalb keine Kür, sondern Pflicht.

Was kostet das Verlassenschaftsverfahren die Erben?

Gerichtskommissär-Gebühren (wertabhängig) und Gerichtsgebühren — bei durchschnittlichen Nachlässen einige hundert bis wenige tausend Euro. Ein klares, registriertes Testament verkürzt und verbilligt das Verfahren spürbar.

Brauche ich zusätzlich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Ja — das Testament wirkt erst im Todesfall. Vorsorgevollmacht (Errichtung + ÖZVV-Registrierung beim Notar/Anwalt: ca. 150–400 €) und Patientenverfügung (verbindlich: mit ärztlicher und rechtlicher Beratung, ca. 200–400 €) regeln Handlungsfähigkeit und Behandlungswünsche zu Lebzeiten. Das Paket gehört zusammen.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.

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